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   LSG Niedersachsen-Bremen, 19.02.2018 - L 11/9 AS 52/13   

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https://dejure.org/2018,8590
LSG Niedersachsen-Bremen, 19.02.2018 - L 11/9 AS 52/13 (https://dejure.org/2018,8590)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19.02.2018 - L 11/9 AS 52/13 (https://dejure.org/2018,8590)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19. Februar 2018 - L 11/9 AS 52/13 (https://dejure.org/2018,8590)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Darlehen von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.02.2018 - L 11/9 AS 52/13
    26 Die Provisionsvorschüsse sind auch nicht deshalb unbeachtlich, weil sie nach dem Vorbringen der Klägerseite als Darlehen einer zivilrechtlich wirksam vereinbarten Rückzahlungsverpflichtung anzusehen sein sollen (vgl. zur Nichtberücksichtigung von Darlehen bei der Einkommensberechnung: BSG, Urteil vom 17. Juni 2010 - B 14 AS 46/09 R - ausdrücklich auch für betriebliches Darlehen: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23. April 2012 - L 9 AS 757/11-).

    Bei Vereinbarung einer laufenden Verrechnung handelt es sich bei Provisionsvorschüssen um Einkommen im Sinne des § 11 SGB II, da die Vorschussbeträge tatsächlich zugeflossen sind und auch nicht mit einer zivilrechtlich wirksam vereinbarten Rückzahlungsverpflichtung belastet sind (vgl. hierzu erneut: BSG, Urteil vom 17. Juni 2010 - B 14 AS 46/09 R).

    Allein diese Unsicherheit verhinderte nicht den durch die erfolgten Zahlungen jeweils eintretenden "wertmäßigen Zuwachs" beim Empfänger (vgl. zu diesem Begriff: BSG, Urteil vom 17. Juni 2010, a.a.O., Rn 16).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2012 - L 9 AS 757/11

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.02.2018 - L 11/9 AS 52/13
    26 Die Provisionsvorschüsse sind auch nicht deshalb unbeachtlich, weil sie nach dem Vorbringen der Klägerseite als Darlehen einer zivilrechtlich wirksam vereinbarten Rückzahlungsverpflichtung anzusehen sein sollen (vgl. zur Nichtberücksichtigung von Darlehen bei der Einkommensberechnung: BSG, Urteil vom 17. Juni 2010 - B 14 AS 46/09 R - ausdrücklich auch für betriebliches Darlehen: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23. April 2012 - L 9 AS 757/11-).

    Es handelte sich somit nicht - wie bei einem Darlehen - um ein einkommensneutrales Rechtsgeschäft (vgl. zu diesem Begriff: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23. April 2012 - L 9 AS 757/11-, Rn 41 - zitiert nach Juris).

  • BFH, 17.03.2010 - X R 28/08

    Bilanzielle Behandlung von Provisionszahlungen gemäß vertraglicher Vereinbarungen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.02.2018 - L 11/9 AS 52/13
    Unabhängig davon stimmt der Senat dem Beklagten dahingehend zu, dass die vom SG in Bezug genommene Entscheidung des BFH vom 17. März 2010 - X R 28/08 - in erster Linie die steuerrechtlich maßgebliche Verbuchung eines Provisionsvorschusses betrifft (nämlich sog. Aktivierung als betrieblicher Gewinn oder aber sog. Passivierung als "erhaltene Anzahlung").
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2019 - L 15 AS 119/19
    Zum Zeitpunkt der Auszahlung der Vorschüsse war völlig offen, ob die gewährten Provisionsvorschüsse durch zukünftige Provisionsansprüche gedeckt sein würden (vgl. LSG Niedersachsen- Bremen, Urteil vom 19. Februar 2018 - L 11/9 AS 52/13 -).
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